Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch ungenügende Ausleuchtung der Treppe sowie deren baulicher Ausgestaltung; Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Sturz auf einer Treppe; Inhalt der Verkehrssicherungspflicht
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht bei Wendeltreppen -Beleuchtungspflicht
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; LBO RP § 30; LBO RP § 33
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe bei plötzlichem Defekt der Beleuchtung L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 08.08.2001 - 9 O 530/00
- OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1010
- VersR 2003, 338 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83
Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer und bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1985, 1076; NJW 1978, 1629). - BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76
Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer und bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1985, 1076; NJW 1978, 1629). - BGH, 16.01.1990 - VI ZR 109/89
glatte Rathaustreppe - § 286 ZPO, Beweis durch Indiztatsachen, Zeugenvernehmung …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
Treppen und ihre Umgebung müssen so beschaffen sein, dass Unfällen vorgebeugt wird (vgl. BGH NJW-RR 1990, 409/410). - BGH, 13.10.1964 - VI ZR 169/63
Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
Das war nach den Ausführungen des Gutachters eine Lauflinie im Wendelbereich, die vom Geländer ca. 35 cm entfernt verläuft (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH VersR 1964, 1246 unter 3.). - BGH, 06.10.1964 - VI ZR 164/63
Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
Sie haben den bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen (vgl. § 33 LBO n.F. 1999 = § 30 LBO a.F.) und müssen, da sich die Sicherungspflicht nicht im Einhalten von Bauvorschriften erschöpft (BGH VersR 1964, 1245/1246), eventuell darüber hinausgehenden Versicherungspflichten genügen.
- LG Bochum, 15.05.2009 - 4 O 476/08
Notwendigkeit der Anwendung des erhöhten Maßstabes für öffentliche Gebäude i.R.d. …
Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05).Denn in solchen Fällen darf der Hauseigentümer darauf vertrauen, dass Besucher die Treppe bei Dunkelheit mit gesteigerter Eigensorgfalt begehen (OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960).
- OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20
Schadensersatzansprüche nach einem Sturz in einer Kirche; Gepräge der Art und des …
Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe in einer Kirche, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05). - OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bei besonderen Gefahrenquellen …
Entspricht die Treppe dem geltenden Bauordnungsrecht (abzustellen sein wird sogar auf das im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Bauordnungsrecht [OLG Hamm VersR 1997, 200, 201]; dass das Gebäude diesem Zustand nicht entspricht, wird ebenfalls von keiner Seite behauptet) sind weitergreifende Sicherungsmaßnahmen des Eigentümers grundsätzlich nicht veranlasst (OLG Koblenz VersR 2003, 338 [hier: zitiert nach juris]).